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Wie steht es mit der Anonymität?

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Müssen wir fürchten, daß der Samenspender später auf unser Kind zukommen kann?

Müssen wir nach der Geburt unseres Wunschkindes die Entstehungsweise dem Standesamt melden?

Müssen wir unser Kind aufklären?

Die Anonymität ist eine wichtige und hilfreiche Maßnahme. Sie garantiert, daß der Samenspender keine Möglichkeit hat, über unsere Praxis den Weg zu den Kindern, die mit seinem Samen gezeugt wurden, zurückzuverfolgen.

Andererseits ermöglicht sie einem betroffenen heterosexuellen Paar, sich ihren Kindern als biologische Eltern darzustellen. Damit werden emotionale Konflikte für das Kind, die ja bei dieser Konstellation vorstellbar sind, ausgeschlossen.

Das Kind wird nach der Geburt vom Standesamt automatisch als Ihr gemeinsames Kind eingetragen.

Eltern, die Ihr Kind aufklären wollen, können das natürlich tun. Das Kind kann dann mit 16 Jahren an uns herantreten und den Namen des Samenspenders erfragen.


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